Evangelische Tageseinrichtung für Kinder in Oppenwehe

Aktualisierung Corona- Virus

Erstellt am 14.03.2020

Mit der Weisung des Jugendamtes wird das Schreiben des Ministeriums weiter konkretisiert.
Es gilt nun:

  • Ein grundsätzliches Betretungsverbot für alle Kinder und Erziehungsberechtigte vom 16. März bis 19. April 2020
  • Die Regelung gilt ab dem 16.03.2020 für alle Kinder. Ein "Brückentag" ist nicht vorgesehen.
  • Für Kinder von "Schlüsselpersonen" sind unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen vorgesehen.

Es dürfen Kinder von Erziehungsberechtigten betreut werden, die in folgenden Schlüsselbereichen tätig sind:

  • Gesundheitsversorgung und Pflege
  • Kinder- und Jugendhilfe (einschl. der Mitarbeitenden der Tageseinrichtungen für Kinder)
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste und Katastrophenschutz)
  • Öffentliche Infrastruktur (Telefonkommunikation, Energie- und Wasserversorgung, Müllabfuhr und Öffentlicher Personennahverkehr)
  • Lebensmittelversorgung
  • Zentrale Aufgaben staatlicher Verwaltung (wie Ordnungsamt, Justiz und weitere spezielle Bereiche der staatlichen Verwaltung)

wenn:

die Beschäftigten der genannten Bereiche nicht die Möglichkeit haben, ihre Arbeitszeit flexibel einzurichten, d. h., an den Betreuungsbedarf der Kinder anzupassen und es keine andere Möglichkeit der Betreuung für ihr Kind gibt

und

die Beschäftigten eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers bzw. des Dienstvorgesetzen über die Unentbehrlichkeit vorlegen können.

Wie ebenfalls heute bekannt wurde, arbeitet das Kreisjugendamt Minden an einem Plan, wie die Notversorgung der Kinder organisiert werden kann. Sobald hierzu eine Aussage vorliegt, werden wir diese entsprechend weitergeben.