Evangelische Tageseinrichtung für Kinder in Oppenwehe

Fragen und Antworten zum Betretungsverbot von Kindertagesbetreuungsangeboten

Erstellt am 10.05.2020

Liebe Eltern
in einer Pressekonferenz hat Herr Minister Dr. Stamp Informationen zur weiteren Öffnung der
Kindertageseinrichtungen gegeben.
Demnach werden in einer ersten Stufe zum 14.05. alle Vorschulkinder mit BuT (Bildung und Teilhabe)-
Anspruchsberechtigung sowie Kinder mit Behinderungen (Eingliederungshilfe) neben den bisher
betreuten Kindern einen Anspruch auf Kinderbetreuung haben.


In einer zweiten Stufe kommen zum 28.05. die weiteren Vorschulkinder dazu. Damit werden dann
voraussichtlich rund 50% der Kinder im Landesdurchschnitt betreut.


Weitere Öffnungen im Juni sollen von den Entwicklungen des Infektionsgeschehens sowie von zu
erwartenden Studien-Ergebnissen abhängig gemacht werden.
Im Anhang finden Sie außerdem viele Fragen und Antworten zum Betreuungsverbot. Stand 07.05.2020.


Wir wünschen allen noch einen schönen Muttertag

 

Fragen und Antworten zum Betretungsverbot von Kindertagesbetreuungsangeboten